Fahreignung bei implantierten kardiovaskulären elektrischen Geräten
Journal: Herzschrittmachertherapie + Elektrophysiologie, 30(2), 150-155, Springer Medizin Verlag GmbH
Zusammenfassung: Der Begriff „implantierte kardiovaskuläre elektrische Geräte“ („cardiovasvular implantable electronic devices“, CIED) fasst alle Herzschrittmacher (HSM) und Defibrillatoren („implantable cardioverter defibrillator“, ICD) zusammen. HSM verbessern bei Patienten mit bradykarden Herzrhythmusstörungen die Symptomatik, ICD reduzieren bei Patienten mit erhöhtem Risiko für den plötzlichen Herztod die Gesamtmortalität. Trotz ICD-Implantation besteht allerdings bei den Patienten weiterhin das Risiko, maligne Herzrhythmusstörungen zu erleiden. Auch nach Schrittmacherimplantation können erneut Synkopen auftreten. Wenn solche Ereignisse während des Autofahrens auftreten, werden möglicherweise außenstehende Personen gefährdet. Daher ist es für die behandelnden Ärzte wichtig und rechtlich verpflichtend, jene Patienten, bei denen die Indikation für eine CIED-Therapie besteht, über die Fahreignung aufzuklären. Die vorliegende Publikation fokussiert auf die wesentlichen Punkte der bestehenden Richtlinien hinsichtlich der Fahreignung beim Vorliegen kardialer Erkrankungen (mit dem Schwerpunkt der CIED-Therapie).
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Mijic, D., Lemke, B. & Bogossian, H. Herzschr Elektrophys (2019) 30: 150. https://doi.org/10.1007/s00399-019-0626-y